Verstärkte Verkehrskontrollen im Kirchenberg: Straße nur für Anlieger freigegeben
Die Straße neben der Pfarrkirche St. Cyriakus, die bergab in Richtung Urfy und Kallmuth führt, ist ausschließlich für Anlieger freigegeben. Vielen Verkehrsteilnehmern ist dies offenbar nicht bewusst. Deshalb führt die Polizei dort ab sofort verstärkte Kontrollen durch.
Wer diese Straße ohne Anliegerberechtigung nutzt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 50 Euro oder mehr. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Straße den Anliegern vorbehalten bleibt und nicht von unberechtigten Fahrzeugen befahren wird.
Bitte passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an, um Bußgelder zu vermeiden.
Das Durchfahren einer Anliegerstraße ist nur Personen erlaubt, die ein berechtigtes Interesse daran haben, die Straße zu nutzen. Dazu zählen:
- Anwohner: Personen, die in der Straße oder im entsprechenden Bereich wohnen.
- Besucher: Freunde, Verwandte oder andere Personen, die zu Anwohnern fahren.
- Lieferanten und Dienstleister: Unternehmen oder Personen, die Waren oder Dienstleistungen zu den dortigen Adressen bringen (z.B. Handwerker, Post, Paketdienste).
- Mieter oder Pächter: Personen, die ein Grundstück oder eine Wohnung in der Straße nutzen, auch wenn sie dort nicht wohnen.
- Pflegedienste: Medizinische und häusliche Pflegedienste, die Anwohner betreuen.
- Gewerbetreibende: Wenn sie in der Straße ihr Gewerbe betreiben oder dort Kunden bedienen.
- Anlieger-Ähnliche Fälle: Personen, die aus einem rechtlichen oder vertraglichen Grund in die Straße fahren müssen, beispielsweise für behördliche Zwecke.
Durchgangsverkehr ohne Ziel in diesem Bereich ist verboten, und wer die Straße ohne berechtigten Grund befährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.