Das Leben im Mittelalter wurde geprägt von der Grundherrschaft, einer Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur, deren Träger König, Kirche und Adel waren. Zwei Elemente bestimmten das System der Grundherrschaft, Grundbesitz und Herrschaft über die darauf lebenden Menschen.
Die Grundherrschaft bestand überall dort, wo Landbesitz dazu berechtigte, Herrschaft über die auf dem Grund und Boden lebenden Menschen auszuüben. Sie konnte Allod (freies Lehen) und auch Lehen sein. Sie war gestaltbar und damit wandlungsfähig, teilbar und erblich. Das konnte dazu führen, daß in einer um einen Ort gruppierten Gemarkung mehrere Grundherrschaften bestanden; ebenso war es möglich, daß eine Grundherrschaft mehrere Gemarkungen umfaßte. Der Zweck der Grundherrschaft bestand darin, den Unterhalt des Grundherrn und der von ihm abhängigen Menschen. Zu sichern, marktfähige Überschüsse an landwirtschaftlichen Produkten zu erzeugen.
Den Mittelpunkt der mittelalterlichen Grundherrschaft bildete der Herren-Fron- oder Salhof mit dem im Eigenbetrieb durch Leibeigene und bäuerliche Frondienste bewirtschafteten Herren- oder Salland. Die Leibeigenen und die abhängigen Bauern bewirtschafteten das an sie ausgegebene Leiheland. Dem Fronhof unterstanden zuweilen noch Nebenhöfe.