Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die nächsten Kommunalwahlen statt. An diesem Tag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen und wählen den Stadtrat sowie den Oberbürgermeister in Mechernich, den Kreistag und den Landrat für Euskirchen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Mechernich haben.
Wahlablauf und -organisation
Das Wahllokal - voraussichtlich im Jugendheim Weyer - ist am 14. September 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alternativ kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor dem Wahltag versendet und enthalten Informationen zum jeweiligen Wahllokal. Bei den Kommunalwahlen erhalten die Wählerinnen und Wähler je nach Kommune mehrere Stimmzettel, beispielsweise für Stadtrat, Kreistag, Bürgermeister.
Die Kommunalwahlen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Politik in ihrer unmittelbaren Umgebung mitzugestalten. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation der gewählten Vertreter und trägt zu einer lebendigen kommunalen Demokratie bei.