Am kommenden Sonntag, dem 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die nächsten Kommunalwahlen statt. An diesem Tag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen. In Mechernich werden dabei der Stadtrat und der Bürgermeister gewählt, auf Kreisebene der Kreistag und der Landrat für Euskirchen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag:
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mindestens 16 Jahre alt sind und
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seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Mechernich haben.
Wahlablauf und Organisation
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Das Wahllokal in Weyer befindet sich wieder im Bürgerhaus und ist am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
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Zum Wahlgang müssen die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Bei den Kommunalwahlen gibt es in der Regel mehrere Stimmzettel, etwa für Stadtrat, Kreistag und Bürgermeister und Landrat.
Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation und trägt zu einer lebendigen kommunalen Demokratie bei.
Wer wird bei den Kommunalwahlen gewählt?
Die Wahlen betreffen mehrere Ebenen:
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Kreistag: Er ist die politische Vertretung des gesamten Kreises Euskirchen. Hier werden Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlbezirken direkt gewählt. Zusätzlich gibt es sogenannte Reservelisten der Parteien, über die weitere Sitze vergeben werden.
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Landrat: Er ist der Verwaltungschef des Kreises und wird direkt und namentlich gewählt. Beide Ämter gelten für fünf Jahre.
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Stadtrat: Er ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Ebene der Stadt Mechernich. Auch hier werden Vertreterinnen und Vertreter in den Wahlbezirken gewählt.
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Bürgermeister: Er wird ebenfalls direkt gewählt und ist Chef der Verwaltung sowie Repräsentant der Stadt.
Warum ist die Kommunalwahl wichtig?
Die Kommunalwahlen betreffen unmittelbar das alltägliche Leben:
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Entscheidungen über Schulen, Abfallwirtschaft und ÖPNV fallen auf Kreisebene.
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Fragen zu Baugebieten, Vereinsförderungen oder Infrastruktur werden im Stadtrat behandelt.
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Der Bürgermeister und der Landrat prägen Verwaltungshandeln und politische Ausrichtung.
Gerade weil viele Themen „direkt vor der Haustür“ entschieden werden, gilt die Kommunalwahl als eine der bedeutendsten Wahlen für das Leben in Stadt und Dorf.
Und der Ortsbürgermeister?
Eine häufige Frage lautet, ob der Ortsbürgermeister direkt auf dem Wahlzettel steht. Das ist nicht der Fall.
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In jeder Ortschaft hat die Partei, die bei der Stadtratswahl die meisten Stimmen erhält, das Vorschlagsrecht für die Position des Ortsbürgermeisters.
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Diese Partei benennt eine Person aus dem Ort oder mit enger Verbindung zum Ort.
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Der Stadtrat wählt und die Stadt ernennt anschließend offiziell den Ortsbürgermeister.
Das Amt ist somit eng an die Ergebnisse der Kommunalwahl gebunden und spiegelt den Mehrheitswillen im jeweiligen Ort wider.
Ob im Ort, in der Stadt oder im Kreis – die Kommunalwahlen bieten allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und Verantwortung für die Zukunft der Region zu übernehmen.
Jede Stimme zählt und trägt dazu bei, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vertreten werden