#weyer_eifel
    Bürgerhaus / Bürgerhalle
    Höchster Punkt im Stadtgebiet Mechernich / Brehberg 525m
    Sportpark am Weyerstein
    Kartsteinhöhlen / Kakushöhle
    Sanierung der Hauptstraße / Bis 2025
    Brehberg 525m
    Weyerer Wald
    Weyer in der Eifel
    Feuerwehrgerätehaus Weyer
    Pfarrkirche St. Cyriakus
    Kriegerdenkmal und Jubiläumsstele

    Neuer Mietspiegel 2025 – Was bedeutet das für Weyer?

    Die Stadt Mechernich hat Ende August 2025 den neuen qualifizierten Mietspiegel vorgestellt. Dieser soll Mietern wie Vermietern als Orientierungshilfe für ortsübliche Vergleichsmieten dienen.

    Die fortgeschriebene durchschnittliche Nettokaltmiete im gesamten Stadtgebiet Mechernich liegt bei 6,09 Euro pro Quadratmeter. Je nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage ergeben sich jedoch deutliche Unterschiede:

    • Neubauten ab 2018: ca. 8,15 €/m²

    • Wohnungen aus den 1960er-Jahren: ca. 5,40 €/m²

    Damit liegt Weyer – wie andere Ortsteile auch – innerhalb dieser Spanne, abhängig vom konkreten Gebäude und dessen Zustand.


    Was gilt speziell für Weyer?

    Da viele Bürgerinnen und Bürger nachgefragt haben, wie sich der Mietspiegel auf unseren Ort bezieht, haben wir diese Punkte bei der Stadtverwaltung Mechernich erfragt und hier zusammengefasst:

    1. Wohnlage: Gute oder mittlere Lage?

    Nach Einschätzung der Stadtverwaltung kann Weyer als gute Wohnlage betrachtet werden. Der Ort ist ruhig, landschaftlich eingebettet und verfügt dennoch über eine gute Verkehrsanbindung.
    ➡️ Allerdings ist die Einstufung nicht fest vorgeschrieben – Vermieter und Mieter können dies im Einzelfall selbst beurteilen.

    2. Besondere Ausstattung

    Im Mietspiegel wird zwischen normaler und „besonderer Ausstattung“ unterschieden. Eine klare Mindestanzahl an Merkmalen ist nicht definiert. Nach Einschätzung der Stadt gilt dies bereits ab 2–3 besonderen Ausstattungsmerkmalen (z. B. moderner Grundriss, hochwertige Materialien, besondere energetische Standards).

    3. Sanierungen und Baujahresklassen

    Ein häufiger Sonderfall betrifft sanierte Gebäude. Hier gilt:

    • Grundlegende Sanierung (z. B. neue Haustechnik, Dämmung, Dach, Fenster, Bäder) → Neubewertung nach dem Jahr der Sanierungsfertigstellung.

    • Kleinere Modernisierungen (z. B. nur einzelne Räume oder Teilsanierungen) → ursprüngliches Baujahr bleibt ausschlaggebend.

    ➡️ Eine exakte Liste mit „Pflicht-Sanierungen“ für eine höhere Baualtersklasse gibt es nicht.


    Was bedeutet das für Mieter und Vermieter in Weyer?

    • Der Mietspiegel schafft Transparenz und erleichtert eine faire Einordnung von Mietpreisen.

    • Für Weyer kann man in vielen Fällen von einer guten Wohnlage ausgehen.

    • Besondere Ausstattung ist bereits bei wenigen zusätzlichen Merkmalen anzusetzen – auch hier ist Augenmaß gefragt.

    • Sanierungen können zu einer höheren Einstufung führen, müssen dafür aber umfassend und grundlegend sein.


    Der neue Mietspiegel soll vor allem Vertrauen und Planungssicherheit schaffen. Für Weyer bedeutet er: Die Mietpreise bewegen sich im Rahmen des Stadtgebiets, liegen aber je nach Ausstattung und Zustand des Gebäudes unterschiedlich. Wichtig bleibt, dass Mieter und Vermieter im Gespräch bleiben und den Mietspiegel als Orientierung verstehen, nicht als starre Vorgabe.


    👉 Den vollständigen Mietspiegel 2025 finden Sie auf der Website der Stadt Mechernich unter:

    www.mechernich.de → Bürgerportal → Bauen & Wohnen → Mietspiegel

     

    Weyer auf Social Media