#weyereifel
    Bürgerhaus Weyer
    Sanierung der Hauptstraße / Bis 2025
    Weyer in der Eifel
    Feuerwehrgerätehaus Weyer
    Pfarrkirche St. Cyriakus
    Kriegerdenkmal und Jubiläumsstele

    Das Haus Weyer

    Zu den aufgeführten, ohnehin schon komplizierten Rechts- und Besitzverhältnissen im Kirchspiel Weyer, kam noch das kurkölnische Mannlehen Haus Weyer. Außer den in Weyer gelegenen Ländereien gehörten zum Lehen, nach einem Bericht vom Jahre 1535, weitere Besitzungen in Zingsheim, Pesch, Lorbach, Altzen (Wüstung oberhalb Kallmuth), Urfey, Eiserfey, Bergheim, Niercheim (Wüstung bei Bergheim, wohl Niederheim) und Harzheim. Sie waren jedoch meist unbedeutender Streubesitz, der geringe Erbzinsen und Kurmutabgaben einbrachte. Die Inhaber von Haus Weyer hat­ten Sitz im kurkölnischen Landtag.Die ersten uns bekannten Lehnsinhaber war die Familie von Weyer, die sich nach dem Ort nannten. Die folgende Übersicht zeigt die Lehnsverhältnisse von 1372 an.


    1372

    Erzbischof Friedrich III. von Köln belehnt Pawin von Weyer mit Haus Weyer.


    1417 und 1421

    von Weyer erhält die Belehnung mit Weyer für sich und 1421 für die unmündigen Kinder seines verstorbenen Bruders Frambach.


    1451

    1451 Dezember 7 Johann von Weyer, ein Sohn von Frambach, erhält Haus Weyer. Johann hatte zwei Söhne, Frambach und Reinhard von Weyer.


    1465

    Erzbischof Ruprecht von Köln belehnt Johann von Nechtersheim, einen Sohn Arnolds von Nechtersheim und der Alverada von Weyer, Schwester von Heitgin von Weyer, mit dem ganzen Haus Weyer.


    1481 – 1500

    Nach dem Tode Johanns von Nechtersheim werden Dietrich Krummel von Nechtersheim und Reinhard von Weyer, jeder zur Hälfte, mit dem Haus Weyer belehnt. Dietrich erwarb Reinhards Hälfte und machte Weyer ab 1484 zu seinem Wohnsitz. Kurz vor seinem Tod kam es 1499 zu Auseinandersetzungen mit Arndt von Wachtendonk, der wegen seiner Ehefrau, Sofia von Vischenich. 1497 mit der Hälfte von Haus Weyer belehnt worden war. Diet rieh verständigte sich mit Arndt und blieb danach alleiniger Be sitzer. Um 1500 starb Dietrich. Er war zweimal verheiratet. Er hinterließ fünf Söhne, Johann, Wilhelm und Richard aus erster und Richard der Jüngere und Dietrich aus zweiter Ehe.


    1525 – 1531

    Dietrich II. von Nechtersheim wird „zu behoff seiner und seines Bruders Richard mit dem ganzen Sloss Weyer" belehnt. Dietrich stirbt 1531 und hinterläßt den minderjährigen Sohn Werner.


    1531

    Richard, der Jüngere Krummel von Nechtersheim, wird als Vormund von Werner mit der Hälfte von Haus Weyer belehnt.


    1531-1638

    Über weibliche Erbfolge wird Heinrich von Büchel, Gatte von Apollonia, Tochter des älteren Richard Krummel von Nechtersheim, mit einer Halbscheid (Hälfte) von Haus Weyer belehnt. Seitdem blieb das Lehen bis 1638 in zwei Hälften ge­teilt.


    1549 (– 1620)

    Und nochmals 1549 empfängt Werner Krummel von Nechtersheim persönlich die Belehnung. Er nimmt in Weyer seinen Wohnsitz. Als Werner Krummel zu Weyer unterschreibt er wie auch der Mit belehnte Dietrich von Büchel zu Weyer. Nachfolger von Hein­rich von Büchel, 1550 die Kölnische Erblandvereinigung. 1560 vergleicht sich Werner mit dem Inhaber des Büchelschen Anteils, Heinrich, dem Bruder Dietrichs, dahin, daß dieser, da seine Hälf­te geringer als die Krummelsche war, als Entschädigung den gan­zen Hof zu Urfey erhalten solle. Nach dem Tode Werners, der 1569 erfolgt sein muß, kam es zu einem langwierigen Prozess seiner Nachfahren aus den Ehen mit Anna Deutz von der Koulen und Elisabeth von Kollart.Werners Sohn Dietrich III. Krummel zu Weyer folgte als Inhaber der Hälfte von Haus Weyer. Er war verheiratet mit Christine von Hambroich. Da die Ehe kinderlos blieb, setzte Dietrich bereits 1592 seinen Halbbruder Adam Krummel von Nechtersheim, un ter Vorbehalt der Leibzucht für seine Frau Christine, zu seinem Erben, und nach dem Tode Adams, 1605, dessen Kinder Dietrich und Christine.Adam Krummel von Nechtersheim war Amtmann zu Heinsberg. Verheiratet war er mit Judith von Scheidt. genannt Wespfennig. Der Ehe entsprossen drei Kinder. Dietrich. Christine und Margaretha. Letzgenannte heiratete 1625 Adolf von Katterbach. Nach dem Tod des Vaters ergriff die Mutter als Vormund der bei den älteren Kinder bald Besitz von Haus Weyer. Dietrich starb vorzeitig, und Christine trat mit ihrem Gatten Her mann von Hambroich den Besitz Weyer an. Nach den Aufzeich­nungen von Pfarrer Anton (Heit von) Gleen starb Hermann von Hambroich am 7.September 1613, nachdem er auf dem Sterbe­bett dem Protestantismus abgeschworen hatte. Sein Grabmal be­findet sich noch heute in der Pfarrkirche. Seine Witwe, Christine von Hambroich heiratete dann Wilhelm Spieß von Büllesheim zu Satzvey. Auf ihre Bitten hin übernahm 1619 der hochbetagte Diet­rich von Krummel zu Weyer die Vormundschaft über ihre Kinder Hermann und Judith von Hambroich. Aber bereits 1620 starb der letzte Krummel zu Weyer.


    1554

    1554 Auf der anderen Halbscheid von Haus Weyer saßen noch die vonBüchel. Heinrich von Büchel zu Dottendorf, der mit Maria von Enschringen verheiratet war, empfing 1554 das Lehen und hielt es bis zu seinem Tod 1597 inne.


    1597

    1597 Das Lehen ging zunächst an den ältesten Sohn Franz Heinrich,der mit Maria Martha Zandt zu Merl verheiratet war. Da die Ehe kinderlos blieb, ging die Halbscheid 1607 auf den jüngeren Bru­der Hugo von Büchel über. Nach dem Münstereifeler Erbungsbuch von 1619 hatte er mit seiner Haushälterin Eisgen Eisich einen Sohn, Hans Heinrich. Er heiratete später Anna Agnes von Weiß und empfing erst 1627 die schriftliche Belehnung.


    1636

    1636 Christine von Hambroich, die noch die Leibzucht an Haus Weyerseit dem Tod Dietrich Krummel besaß, starb ebenso wie Hugo von Büchel und dessen einziges Kind Apollonia. Jetzt erhoben sich von allen Seiten die tatsächlichen und vermeint­lichen Erbberechtigten der Krümmeischen und Büchelschen Fa­milien. Um den sich abzeichnenden verwickelten Erbstreitigkeiten ein Ende zu machen, zog Erzbischof Ferdinand von Köln, die beiden Hälften des Hauses Weyer als erledigtes Mannlehen ein.


    1638 - 1668

    Der Erzbischof von Köln verlieh das Lehen erneut an den kurkölnischen Stall- und Jägermeister Gaudenz von und zu Weichs und dessen katholische männlische Erben. Von Weichs mußte für den Büchelschen Anteil 3000 Taler an den Erzbischof und 500 Taler an das die Verleihung bestätigende Domkapitel zu Köln zah­len.Die Belehnungsurkunde konnte erst 1663 ausgehändigt werden, denn so lange hatte der Prozeß mit einer Frau von Zweiffei ge­dauert. In den Jahren 1666 bis 1668 wurde dann von der Familie von Weichs das gänzlich verfallene Haus, von dem nur noch die Mauern standen, mit einem Kostenaufwand von 6000 Talern wie­der aufgebaut.


    1677

    Der zweite Sohn, Maximilian Heinrich von Weichs, Domherr zu Hildesheim, empfing das Lehen.


    1690

    Adolf von Weichs, der älteste Sohn, der wie sein Vater gleichfalls kurkölnischer Oberjägermeister, Geheimer Rat, Kämmerer und Amtmann zu Bonn ist, empfängt für sich, den erwähnten zweiten Sohn Maximilian Heinrich und den jüngsten Bruder Johann Franz das Lehen.


    1725 - 1785

    1725, 1761 und zuletzt 1785 wird Ferdinand Josef von Weichs, der die selben Ämter wie sein Vater Adolf von Weichs bekleidet, für sich und seine Brüder Johann Bernhard und Johann Friedrich Josef mit dem Haus belehnt.

    Ab dem 18. Jahrhundert

    Im 18.Jahrhundert setzten die von Weichs in Weyer einen Verwalter (Amtmann) ein, der den Besitz der Herrschaft in Weyer und in den umliegenden Orten beaufsichtigte, die Erträge nach Rösberg (bei Bornheim) lieferte, wo die Familie von Weichs auf Schloß Rösberg ihren Sitz hatte. Ab 1745 war der Besitz verpachtet. In den Kirchen­akten der Pfarre, bezeichnete Pfarrer Schomers als Amtmann und später auch als Pächter 1747 und 1755 einen Wilhelm Gynetti. Die Familie Gynetti dürfte schon sehr früh mit der Verwaltung des Hauses Weyer betraut worden sein, da der spätere Vikar von Reifferscheid, Anton Philipp Gynetti, am 7.April 1723 in Weyer geboren wurde. Die Besetzung der Rheinlande 1794 durch die Franzosen bedeutete auch das Ende des kurkölnischen Lehens Haus Weyer.

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