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    Der Erbenwald

    Der Erbenwald, auch Erbenbusch genannt, umfasste abgegrenzte Waldflächen in der Gemarkung, deren Nutzung den Inhabern von „Buschrechten" zustand. Die gemeinschaftliche Nutzung des Erbenwaldes bestimmten die Berechtigten mehrheitlich auf dem Herrengeding. Die Verwaltung führte ein von den „Buscherben" gewählter Ausschuß. Die Berechtigten, die „Buscherben", besaßen nicht das Recht auf eine bestimmte Grundfläche des Waldes; ihre Rechte bestanden in Anteilen an den anfallenden Erträgen. Buschrechte bestanden in den Walddistrikten Wendelsaas, Mittelberg, Pferdskaul. Im hohen Winkel, Märchen. Langer Berg. Brehberg. Schmidtheimer Berg. Hohe Nück, Die Hofesley, Flachsgarten. Donner Maar und Britzelsley. Die Aufsicht über den Erbenwald oblag dem ..Gemeinen Buschhüter", einem von den Buscherben bestellten und besoldeten Aufseher. An dem Weyerer Erbenwald. dessen Nutzung nach altem Recht noch bis 1856 fortgesetzt wurde, bestanden 135 Buschrechte, die als „Wagen" bezeichnet, die sich in Pinten und Teilen davon gliederten. So erhielt z.B. der Pfarrer jährlich fünf Wagen, die Kirchenfabrik zwei und der Besitzer der Burg Weyer 18 Wagen und vier Pinten. Der Umfang des Erbenwaldes betrug 681 Morgen und 103 Ruthen. Im Laufe der Zeit spalteten sich die Buschrechte durch Erbteilung immer wieder auf. Bei der Verteilung des Holzes kam es öfter zu Streitigkeiten. Berechtigte, die nicht mehr in Weyer wohnten, sahen sich genötigt, ihre Rechte zu veräußern, oder sonst wie zu vergeben. Dies brachte weitere Schwierigkeiten. Beim Einschlag des Holzes sollte jeder Buscherbe entsprechend seinem Anteil auch an der Arbeit teilnehmen. Auch deswegen entstand Streit.
     
    Der Steuereinnehmer Meiler aus Düren, beantragte, gestützt auf die Gemeinde-Teilungs-Ordnung vom 19.Mai 1851 als Meistberechtigter Buscherbe und Rendant der Buschverwaltung, 1856 den Verkauf des Erbenwaldes. Die Kirchenfabrik Weyer äußerte starke Bedenken gegen den Verkauf. Sie mußte sich jedoch der Mehrheit beugen. Der 31.Mai 1860 wurde als Verkaufstermin bestimmt. Mangels zahlungskräftiger Interessenten kam es nicht zu einem Verkauf.
     
    Mit Beschluß vom 21 .August 1860 ordnete das Landgericht Aachen den Verkauf des Erbenwaldes an. Durch einen Geometer wurde der Wald vermessen und in 24 Lose eingeteilt. Der Verkaufspreis für Grund und Boden stellte sich nach der Schätzung auf 15.862 Taler, 9 Pfennige. Den Holzwert schätzte ein Sachverständiger auf 35.295 Taler, 15 Silbergroschen, was einen Gesamtwert von 51.157 Taler, 16 Silbergroschen und 7 Pfennige ergab. Am 15. und 16. April 1861 fand der Verkauf des Erbenwaldes statt. Trotz eines zehnprozentigen Aufgeldes erreichte der Gesamterlös nur den Betrag von 40.186 Taler, 15 Silbergroschen.
     
    Die Familien Strunck, Vossel, Nickes, Rosenbaum, Hansen, Lorbach, Mauel und Sistig erwarben in Gemeinschaft die Walddistrikte Märchen, Langer Berg. Brehberg und Schmidtheimer Berg. Die auf dem Erbenwald lastenden Rente zugunsten der Küsterei Weyer die aus einer Garbe Hafer und 6 Pfund Brot für die Armen der Pfarre Weyer bestand, lösten die Berechtigten aus dem Ertrag des Verkaufs ab. Sie zahlten für die Haferrente 315 Taler in die Kirchenkasse, für die Brotrente 315 Taler 15 Silbergroschen in die Armenkasse.
     
    Am gleichen Tag, an dem der Weyerer verkauft wurde, fand auch der Verkauf des Urfeyer Erbenwaldes statt. Der Urfeyer Wald bestand aus mehreren Parzellen mit einem Umfang von 181 Morgen 113 Ruthen. Zum Verkauf teilte man ihn in 10 Lose ein. Das gesamte Areal erbrachte einschließlich des Aufgeldes einen Erlös von 14.576 Taler. Den größten Teil erwarb der Hüttenbesitzer Jakob Poensgen aus Blumenthal.
     
    Der Besitz wechselte in den folgenden Jahren mehrmals den Besitzer, bis er in die Hände der Familie Kreuser/Molinari in Mechernich gelangte. Karl Theodor Molinari errichtete nach 1945 in Urfey ein Sägewerk.

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