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    Die Zeit der französischen Herrschaft (1794 bis 1814)

    Mit der Losung "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" und dem Sturm auf die Bastille am 14.Juli 1789, kündigten französische Revolutionäre eine neue Zeit an. Die nachfolgende Erhebung der Massen in den Provinzen, in der Nacht vom 4. auf den 5.August 1789, führten zum Zusammenbruch des Ancien Regimes. Mit der Aufhebung der Feudalrechte und den Sonderrechten für Stände, Städte und Provinzen war der Weg für eine neue Gesellschaftsordnung frei. Die neue Gesellschaftsordnung findet auch vereinzelte Anhänger in der Eifel, doch die Gesamtheit der Bevölkerung zeigt sich eher zurückhaltend.

    Kaiser Leopold 1I. von Österreich, und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, unterzeichnen am 27.August 1791 das Pillnitzer Abkommen. Durch diese Koalition sahen sich die französischen Revolutionäre und die von ihnen geschaffene Republik bedroht.

    1792 entsandten Preußen und Österreich ein durch 12000 französische Flüchtlinge oder Emigranten verstärktes Heer in die Champagne. Die militärische Übermacht der Franzosen drängte die alliierten Truppen, Sieg auf Sieg erringend, nach dem Rhein zurück. 1794 wurden bei Pellingen (Bezirk Trier) die kaiserlichen Truppen besiegt. Trier wurde von den Franzosen geplündert und besetzt. Der Dom wurde Armeemagazin.

    Angesichts der sich zuspitzenden Lage versuchte Kurfürst Max-Franz von Köln, gemeinsam mit den übrigen in der Eifel ansässigen Reichsständen, mit Hilfe einer Volksbewaffnung das Vordringen der Franzosen zu verhindern. Die bewaffneten Bauern der Ämter Hardt, Rheinbach und Zülpich sollten sich zwischen die Aufgebote der Reichsgrafen von Blankenheim und des Herzogs von Arenberg einordnen. Als Befehlshaber waren der Hauptmann Colson und der Oberamtmann von Rheinbach, Hofmarschall von Scholl, vorgesehen. DerVersuch dieserVolksbewaffnung kam, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Ausführung. Er wäre auch nutzlos gewesen, weil die österreichische Armee sich Anfang Oktober fast ohne Kampf über den Rhein zurückzog und damit das Land den Franzosen auslieferte.

    Anfang Oktober 1794 (8.0ktober in Zülpich) marschierten die Franzosen in unsere Heimat ein. Alle Standesunterschiede wurden als aufgehoben erklärt, und statt der üblichen Anrede "Herr" hörte man fortan "Citoyen", was "Bürger" heißt.

    Am 14.November 1794 richtete die Französische Republik für das eroberte linksrheinische Gebiet in Aachen eine Zentralverwaltung ein. In den ersten Jahren nach der französischen Okkupation herrschten chaotische Zustände.

    Nach dem Separationsfrieden von Campoformia zwischen Österreich und der Französischen Republik vom 17.0ktober 1797 (in Geheimartikeln dieses Friedensvertrages stimmte Kaiser Franz Josef II. der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich zu) ernannte das Pariser Direktorium den Richter am französischen Kassationsgericht F.J. Rudler zum Generalkommissar für die eroberten linksrheinischen Gebiete. Dieser erließ am 23.Januar 1798 einen Beschluß über die Gliederung der Verwaltung in den linksrheinischen Gebieten. Das Gebiet des ehemaligen Kirchspiels Weyer gliederte er dem "Departement de Roer" und dem Kanton Gemünd ein. 1798 entstanden Arrondissements als Zwischeninstanz. Der Kanton Gemünd, damit auch die Gemeinde Weyer, gehörten zum Arrondissement Aachen.

    Am 17.Februar 1800 erließ Napoleon eine neue Verwaltungsordnung. Dadurch ent- standen als unterste Verwaltungseinheit die .Jvlarien'' (Bürgermeistereien). Die .Commune de Weyer" war Bestandteil der neu entstandenen "Mairie de Weyer" mit den Orten Weyer, Zingsheim, Eiserfey, Kallmuth, Dreimühlen, Vollem und Urfey. Zur Verwaltung der Maire berief der Präfekt des Roer-Depardements Hubert Latz aus Eiserfey.

    Dieses zentralistische Verwaltungssystem bewährte sich so, daß es als "Bürgermeisterverfassung" von der preußischen Verwaltung 1816 übernommen wurde.

    Bemerkenswert ist, daß im Pfarrarchiv von Weyer von den Pfarrern Wilhelm Halfen, Lambertus Schwarz und Johann Josef Weber, die während der Zeit der französischen Herrschaft Pfarrstelleninhaber waren, keine Aufzeichnungen aus dieser Zeit vorhanden sind. Ab 18] ] unterblieben auch die Eintragungen in den Kirchenbüchern. Pfarrer Hendrichs, dem 1821 die Pfarrstelle übertragen wurde, mußte neue Kirchenbücher anlegen.

    Auf Anweisung des Präfekten mußten die Kirchenbücher mit Beginn der "Civilstandsregister-Führung" den Maires als "Civilstandsbeamten" übergeben wer- den. Auf den Bürgermeisterämter blieben sie bis zum Jahre 1942. Im Gegensatz dazu wurde Pfarrer Firmenich schon 1921 das Kirchenbuch der Pfarre Weyer auf dem Bürgermeisteramt in Zingsheim wieder ausgehändigt. Die vorzeitige Aushändigung des Kirchenbuches dürfte auf Unkenntnis der Vorschriften zurückzuführen sein. Wer bis dahin für die neuen Ideen der französischen Revolution begeistert gewesen war, wurde durch die Maßnahmen der Französischen Republik eines anderen belehrt. Die zwangsweise Einziehung zur Armee war auch für die Bewohner der Maire Weyer etwas vollkommen Ungewohntes. Hierzu wurden in den Mairien Conscriptionslisten (Aushebungslisten der Wehrpflichtigen) erstellt. Ein jeder einer angegebenen Alters- gruppe mußte sich auf der für seine Zuständigkeit bestimmten Mairie melden und eintragen lassen. Über Rundschreiben wurden diese Termine angegeben, welche von den Mairen ausgegeben wurden. Erhalten sind uns drei Schreiben aus dem Jahre 1803, die die Aushebung von 24 Mann der Geburtsjahrgänge 1781 und 1782 aus der Maire Weyer betreffen.

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