Am 20.Oktober 871 bestätigt König Ludwig II. „Der Deutsche", in Frankfurt durch den Kanzler Hebarhard, dem Kloster Prüm den Besitz der Kapellen der hl.Justina und der hl.Maria in Bachem im Jülichgau mit den ihnen von Otbert geschenkten Besitzungen, darunter in „uilla Uiueri" (Weyer), unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung durch Ortberts Gemahlin Hildigard.In dieser Urkunde wird der Ort Weyer zum ersten Mal schriftlich erwähnt.
Sicher ist die Siedlung Weyer älter als diese erste urkundliche Erwähnung. Aber vom genannten Zeitpunkt an beginnt die durch ein Schriftzeugnis belegte Existenz der Siedlung Weyer. Die Vorgeschichte der Siedlung ist durch Funde und von Menschenhand entstandenen Veränderungen im Boden nachweisbar.
Bodenfunde aus der Umgebung von Weyer geben Zeugnis von der Anwesenheit von Menschen längst vor diesem Zeitpunkt.
Die Urkunde ist in dem ..Goldenen Buch der Abtei Prüm" aufgezeichnet, das sich heute in der Stadtbibliothek zu Trier befindet. Im ..Goldenen Buch" befinden sich Abschriften von Urkunden. Die frühmittelalterlichen Urkunden waren in lateinisch und auf Pergament geschrieben.