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    Versteigerung

    Jedes Jahr im Rahmen der Maivorbereitungen findet im Lustmonat April die Versteigerung der holden Damen zu Weyer statt.

    Bei dieser Versteigerung bieten die Junggesellen des Vereins auf alle ledige Frauen um zu ermitteln, wer wessen Maimädchen wird und welcher Junggeselle wo einen Baum zu stellen hat.

    Eine solche Versteigerung ist kein Kinderspiel, sondern eher ein heißes geschacher. Zwar wird diese Versteigerung spassig vorgetragen, doch sollte jeder Junggeselle aufpassen ob er sich wirklich traut zu lachen, denn er könnte damit ein Gebot abgeben.

    Versteigert wird nach altbewährtem "Amerikanischen 015 Hau drauf und Raus" Prinzip. Währung ist die bekannte Maimark, welche an der Kasse 10 zu 1 verrechnet wird. Also sind 100 Maimark gleich 10 Euro.

    Da wir keine billigen Frauen in Weyer haben, sondern nur auserlesene Damen, liegt das Startgebot für jede Frau bei 50 Maimark, geboten wird in 10er schritten.

    Der Auktionsleiter wird unterstützt vom Vorstand, der öffentliche wie verdeckte Gebote annimmt und dem Auktionator weiterreicht.

    Um ein öffentliches Gebot abzugeben, genügt es das Wunschgebot offen und laut zu nennen, oder aber die Hand zu heben. Beim Handheben, wird das letzte Gebot um 10 Maimark erhöht.

    Die versteckten Gebote, sind dahingegen schon schwieriger zu erkennen, aus diesem Grund wird der Auktionator auch unterstützt.

    Zu den Versteckten geboten zählen:

    - Rülpsen
    - Furzen
    - Anschwärzen (drauf hinweisen das jmd. geboten hat)
    - Reden
    - Verlassen des Raumes
    - Handy Nutzung
    - Handy klingeln
    - Schnarchen
    - für andere Gebote abgeben.

    Ein verstecktes Gebot wird mit einer Gebotsabgabe von 10 Maimark über dem letzten Gebot angesehen.

    Wenn eine Auktion begonnen ist, wird diese durchgeführt bis keine Gebote mehr eingehen. Nach Abzählen "zum dritten" ist keine Gebotsabgabe mehr möglich.

    Die Gebote sind beim Kassierer sofort am Abend zu bezahlen. Wer keine Dame gesteigert hat, zahlt eine Strafe von 300 Maimark am Ende der Versammlung.

    Unter den Junggesellen dürfen keine Frauen verkauft werden, sollte dies rauskommen, so ist von beiden eine Strafe von jeweils 300 Maimark zu zahlen. An auswärtige dürfen die Frauen weiterverkauft werden. Den Preis hierfür setzt der Junggeselle fest, welcher die Frau ersteigert hat.

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